Regionale Verbände der Kleingärtner sind zur Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien und Ordnungen, den Zustand seiner Kleingartenparzellen zu kontrollieren, verpflichtet und hat das Recht, gegebenenfalls regulierend einzugreifen. Er muss beurteilen, ob es sich bei dem hier aufgezeigten Zustand um Pflegerückstände oder um erhebliche Bewirtschaftungsmängel handelt.
Die aufgeführten Maßnahmen sind keinerlei Schikane oder auch nicht der langen Weile der Vorstände geschuldet, sondern das einzige Mittel, um die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit zu erhalten.
